Gesetze / Postsicherstellungsgesetz
PTSG 2011§ 8 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PTSG%202011/8#abs-1 (1) Postunternehmen haben der Bundesnetzagentur Auskünfte zu erteilen, die für die Kontrolle der Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Gesetz erforderlich sind. § 55 der Strafprozessordnung gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PTSG%202011/8#abs-2 (2) Postunternehmen haben auf Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in den Fällen des § 1 Absatz 2 sowie im Rahmen von Vorsorgeplanungen und Übungen in Arbeitsstäben im Inland mitzuwirken sowie das hierfür erforderliche Fachpersonal abzustellen.